Ziele und Konzept

Mit einer muslimischen Kindertagesstätte bereichern wir unsere Stadt um ein weiteres KiTa-Konzept und schaffen ein Umfeld, in der das Zusammenleben verschiedener Religionen und Kulturen von Kindesbeinen an gelebt und gemeinsam gestaltet wird.

UNSERE ZIELE

UNSER PÄDAGOGISCHES KONZEPT

Das Kindeswohl und die Beachtung der pädagogischen Grundsätze stehen bei uns zweifelsfrei im Vordergrund. Insofern ist es für uns selbstverständlich, dass wir unser Konzept am hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) orientiert haben.

In unseren Räumen bieten wir den Kindern die Möglichkeit, sich für die bestimmte Zeit in unserer Einrichtung neue Beziehungen aufzubauen, sich frei zu entwickeln, frei zu leben und dennoch andere zu akzeptieren. Wir sind überzeugt, dass es aufgrund der vielen verschiedenen Kulturen die gemeinsam in Deutschland leben sehr wichtig ist, diese zusätzliche Möglichkeit des sozialen Lernens in der Kindertagesstätte zu erlangen. Zusätzlich sehen wir unsere Aufgabe darin, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Denn in den ersten Lebensjahren bildet und entwickelt sich das Vertrauen zu sich selbst und zu anderen, welches die Grundlage für eine Selbstständigkeit darstellt.

Die Basis für eine positive Persönlichkeitsentfaltung ist die Erfahrung von Anerkennung und Bekräftigung, Zuwendung, Geborgenheit, Zustimmung und Vertrauen. Diese Erfahrungen tragen dazu bei Basiskompetenzen zu erlangen, welche wir fördern, bestärken und festigen. Basiskompetenzen sind die Ich-Kompetenz, Soziale-Kompetenz, Sach-Kompetenz und die Lernmethodische Kompetenz. Zusätzlich geben wir ihnen Einblick in die Religiöse-Kompetenz, um Eltern und Gemeinschaft größtmögliche Transparenz zu bieten.

Religiöse-Kompetenzen bieten Möglichkeiten zur Entwicklung einer ausgewogenen Persönlichkeit. Wir möchten den Kindern nachfolgende Punkte mitgeben und sie dort hingehend erziehen:


Ein wichtiges Kriterium ist die Beachtung der islamischen Ernährungsweise („Halal-Ernährung“). Erlaubt sind Lebensmittel von islamkonform geschlachteten und erlaubten Tieren.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Unsere KiTa ist für alle Kinder, unabhängig von Religionszugehörigkeit und Herkunft, offen. Dadurch ist  eine entsprechende Durchmischung verschiedenster Kulturen und Religionen gewährleistet. 

Im Islam gibt es religiöse Vorschriften für den Verzehr von Lebensmitteln. Schweinefleisch und Produkte vom Schwein (wie etwa Schweinegelatine), Raubtiere und Tiere, die als Ungeziefer gelten (beispielsweise Mäuse und Ratten), Alkohol und der Verzehr von nicht-islamkonform geschlachtetem Fleisch sind untersagt. Alles andere gilt als „halal“ und darf verzehrt werden. 

In unserer Einrichtung werden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren betreut.